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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | NRW: Kein Gift in Schutzgebieten! | | | | | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
es ist angesichts des dramatischen Artensterbens kaum zu glauben, aber leider wahr: bisher dürfen selbst in Naturschutzgebieten viele verschiedene Pestizide eingesetzt werden.
Eine aktuelle deutschlandweite Studie macht deutlich, wie stark
Insekten dort belastet sind: Ein Cocktail aus bis zu 27 verschiedenen
Pestiziden konnte in den Tieren nachgewiesen werden.
Durch
neue Regelungen sollten Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten nun
eigentlich immerhin in Schutzgebieten besser vor Pestiziden geschützt
werden. So wurde es im sogenannten Insektenschutzgesetz
festgelegt, das letzten September nach vielen Verzögerungen in Kraft
getreten ist. Doch das nordrhein-westfälische Agrarministerium
hat einen Erlass herausgegeben, der es Landwirt:innen erlaubt, die neuen
Regeln zu umgehen.
So sollen in NRW landwirtschaftliche
Betriebe auch in Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen wie bisher,
wenn etwa ihre Fläche zu 30 Prozent in Naturschutzgebieten liegt.
Konkret bedeutet das, dass dort auch weiterhin Pestizide zum Einsatz
kommen dürfen, die zum Beispiel als gefährlich für Bienen und andere
Bestäuber gelten oder die unerwünschte Beikräuter vernichten, obwohl
dies nun eigentlich bundesweit untersagt ist.
Ein Rechtsgutachten, das vom Umweltinstitut bei einer renommierten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben wurde, zeigt: Dieses Vorgehen ist angesichts des alarmierenden Insektensterbens nicht nur unverantwortlich, sondern auch rechtswidrig! Denn wirtschaftliche Interessen werden ohne genauere behördliche Prüfung über den Schutz der biologischen Vielfalt gestellt.
Wir danken allen, die es mit ihrer Spende möglich gemacht haben, dieses Gutachten erstellen zu lassen! Unser
Gutachten ist nicht nur ein deutliches Signal an das
nordrhein-westfälische Agrarministerium, sondern auch an die anderen
Bundesländer, den Schutz von Insekten konsequent umzusetzen.
Mit
einem Offenen Brief haben wir das Gutachten nun an Agrarministerin
Ursula Heinen-Esser (CDU) gesendet und sie dazu aufgefordert, die
rechtswidrige Ausnahmeregelung umgehend zurückzunehmen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Meldung.
| | | | | | | Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team des Umweltinstitut München
| | | | | | | | | Solarstrom einfach selber machen! | | Sie
wollen Solarstrom produzieren, haben aber kein geeignetes Dach für eine
„ausgewachsene“ PV-Anlage? Vielleicht ist ein Mini-Solarkraftwerk für
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Stromrechnung, sondern leisten auch einen kleinen Beitrag für das Klima
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Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das CETA-Abkommen
abgelehnt, darunter die größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen
Geschichte. Ob das gesamte Abkommen verfassungskonform ist, wurde damit
aber nicht entschieden. Das Gericht bezieht sich nur auf die vorläufige
Anwendung und übt deutliche Kritik an den geplanten Schiedsgerichten.
Mehr zum Urteil und warum wir uns nicht geschlagen geben, lesen Sie in
unserer Meldung. | | | |
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